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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltungsbereich
Der Coaching-Vertrag ist ein Auftragsverhältnis nach Art. 394 ff. OR (SR 220).

 

Diese AGB sind Grundlage aller Verträge zwischen Regina Lisibach Coaching, nachstehend „Auftragnehmerin“, und des Vertragspartners, nachstehend „Klient“.

Leistungen

Die Auftragnehmerin coacht, berät oder trainiert Privatpersonen oder Mitarbeitende von Unternehmungen / Organisationen sorgfältig bei der Durchführung von Veränderungsprozessen, Projekten und auf dem Weg zur Erreichung persönlicher oder geschäftlicher Ziele. Dabei arbeitet sie nach wissenschaftlich anerkannten Methoden und schuldet eine bestmögliche Prozessbegleitung, jedoch ohne Erfolgsgarantie. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen eigenverantwortlich und weisungsfrei. Der Umfang der Begleitung wird unter Berücksichtigung der Bedürfnisse vereinbart nach dem Grundsatz "so viele Sitzungen wie nötig, jedoch so wenige wie möglich". Für den Erfolg der Inhalte und Methoden wird keine Haftung übernommen. Der Rechnungsbetrag wird auch geschuldet, wenn der erwünschte Erfolg nicht eintritt.

 

Der Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und ausserhalb der Sitzungen. Die Auftragnehmerin geht bei Erbringung ihrer Leistungen davon aus, dass der Klient diesbezüglich psychisch gesund ist. Ihre Leistungen sind nicht geeignet, eine ärztliche oder therapeutische Behandlung zu ersetzen.

 

Die Auftragnehmerin arbeitet je nach Vereinbarung in ihrem Coachingraum, beim Klienten, an anderen ausgewählten Orten, in der Natur, per Telefon oder online. Die Klienten sind damit einverstanden, dass Coachings und Trainings ohne Unterbrechung durch elektronische Medien erfolgen. In den Örtlichkeiten des Klienten hat dieser dafür zu sorgen, dass die Auftragnehmerin ihre Leistungen vertragsgemäss erbringen kann. Dazu zählt nach Art der Coaching- und Beratungsleistung insbesondere, ihr entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen und die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Erbringung der Leistung zu schaffen. Zudem stellt der Klient der Auftragnehmerin sämtliche für die Erbringung ihrer Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen zu.

 

Haftungsbeschränkung
Die Auftragnehmerin schliesst jede Haftung für leichtes und mittleres Verschulden für sich, Hilfspersonen oder Dritte aus.

 

Honorar und Zahlungsmodalitäten 
Das Honorar für die zu erbringenden Leistungen wird im Einzelfall vereinbart. Es bewegt sich je nach Art der Dienstleistung im
Rahmen der entsprechenden Empfehlungen von Berufs- und Ausbildungsverbänden.

Beim Einzelcoaching erfolgt die  Bezahlung in bar (Twint) gegen Quittung. Für umfangreiche und längere Coachingaufträge können eine Zwischenabrechnung oder eine Akontozahlung vereinbart werden. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschliesslich durch die Auftragnehmerin.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Klienten Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Klient stimmt der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form hiermit ausdrücklich zu. Barzahlung / Überweisung mit Twint gegen Quittung ist ebenfalls möglich.

 

Coaching-Kosten werden normalerweise von Krankenkassen oder ähnlichen Institutionen nicht rückerstattet.

 

Der Klient ist verpflichtet, der Auftragnehmerin Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. gegen Rechnungslegung zu ersetzen. Soweit nicht anders vereinbart, sind solche Kosten nicht im Honorar enthalten.

 

Terminwesen     

Die Terminvereinbarung für eine Einzelsitzung kann über das Internet, mittels E-Mail oder telefonisch erfolgen und ist verbindlich. Eine Terminabsage hat in jedem Fall spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin zu erfolgen, damit die Sitzung nicht in Rechnung gestellt werden muss. Bei höherer Gewalt ist die Auftragnehmerin berechtigt, vereinbarte Coachingtermine zu verschieben. Hierunter fallen auch unverschuldete Leistungshindernisse wie z.B. Krankheit, Unfall oder Ähnliches. In diesem Fall verständigt sie den Klienten schnellstmöglich telefonisch und/oder per E-Mail, auch um einen Ersatztermin zu vereinbaren. Bei Fehlschlagen der Benachrichtigung besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstigen Kosten.

 

Dauer des Vertragsverhältnisses

Die Leistung der Auftragnehmerin endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Coachings oder Projekts, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.

 

Geheimhaltung / Datenschutz

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz vom 25. September 2020 (Datenschutzgesetz, DSG; SR 235.1). Die Auftragnehmerin bewahrt über alle ihr in Ausübung ihres Mandats bekanntgewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten bzw. seines Arbeitgebers auch nach Abschluss des Auftrags Stillschweigen gegenüber Dritten. Die zum Zwecke der Coaching- und Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen verwahrt sie sorgfältig und schützt sie gegen Einsichtnahme Dritter.

 

Schlussbestimmungen

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte oder Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der jeweiligen Auftragsbestätigung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht tangiert. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

Gerichtsstand und Anwendbares Recht    

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen des schweizerischen internationalen Privatrechts, soweit diese zur Anwendung eines anderen als des materiellen schweizerischen Rechts führen würden. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern (Gerichtsbezirk Bern-Mittelland).


LisibachCoaching
 

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